AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen

 

Allgemeines:
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte,
gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.)

Urheberrecht:
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch, privater Zwecke des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken,
ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde –
jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder wird der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde,
als Urheber des Lichtbildes genannt.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben beim Fotografen.
Eine Herausgabe der Negative oder der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung:
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz,
Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug,
wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung
oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug
durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Der Fotograf darf mind. 5 % über Basiszinssatz nach §1 DÜG bei priv. und 8 % bei gesch. ansetzen, bzw. einfordern, + Mahngebühren + kosten Mahnbescheid + evtl. kosten Rechtsanwalt.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechte bleiben beim Fotografen bis zur vollständigen Bezahlung.

Der Auftraggeber erkennt meine Bildauffassung und Gestaltung mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Die Anzahlung bei Auftragsvergabe in Höhe von 50% des Auftragswert ist sofort zu bezahlen.  

Für jeden An/Abfahrts- km werden 50 Cent berechnet. 

Haftung:
1. Der Fotograf ist grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen,
wenn er nicht die hier aufgeführten Bestimmungen vorsätzlich verletzt.
Der Fotograf verpflichtet sich, die vereinbarten Fotoaufnahmen nach bestem Gewissen und Ermessen auszuführen.
Bei Nichtgefallen oder Ablehnung der Fotoaufnahmen durch die/den Auftraggeber/in ist
der Fotograf grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt bei Nichterfüllung eines Auftrages
durch unvorhergesehene Einflüsse bzw. durch nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Fotografen
(z.B. Speichermedien defekt, Kamera defekt, defektes Equipment, Rohdaten gehen verloren, Krankheit, äußere Einflüsse, etc.)
Die/der Auftraggeber/in ist/sind in diesen Fällen grundsätzlich zur Bezahlung des Fotografenhonorars, laut Rechnung,
verpflichtet. Beide Parteien verpflichten sich in diesen Fällen zur gütlichen Einigung.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
von ihm aufbewahrte Negative nach 6 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Nebenpflichten:
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen
die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Mit Erteilung des Auftrages verpflichtet der Auftraggeber sich, von ihm zur Verfügung gestellte Aufnahmeobjekte,
Requisiten und ähnliches rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und, nach Durchführung des Auftrages durch den Fotografen,
unverzüglich wieder abzuholen bzw. abholen zu lassen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung diese Objekte nicht spätestens binnen zwei weiterer Werktage ab,
so ist der Fotograf berechtigt, selbst auf Kosten des Auftraggebers den Rücktransport bei geeigneten Unternehmern in Auftrag zu geben.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar:
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang –
wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust
oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. Werden die Bilder nicht in der 7 Tage-Frist an den Fotografen zurückgeschickt, gilt die Sendung als abgenommen
und diese wird komplett in Rechnung gestellt.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, um mehr als 15% überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen,
sofern kein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz
oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf Schadensersatzansprüche geltend machen.
3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15.Tag nach der Vertrags Vereinbarung 25%.

Storno binnen 6 Monate vor dem Termin 50% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
Storno ab 4 Wochen vor dem Termin: 100%

4.1 Eine Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Produktionstermine muss schriftlich erfolgen. Entstehen dem Fotografen durch die Stornierung
oder Verschiebung des bereits vereinbarten Produktionstermins Kosten, so sind diese zu ersetzen
4.2 Bei wetterbedingtem Ausfall so genannter Wetterbuchungen sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Honorare zu zahlen.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen sofort nach Erhalt der Ware bei mir eingehen. Sonst gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen.

VII. Datenschutz:

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich.

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

weitere Informationen zum Datenschutz hier:

Datenschutzerklärung

VIII. Nutzung und Verbreitung:
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
4. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
5. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur
Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Fotografen benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Vorbehalten wird das Recht, die AGB  zu ergänzen oder zu ändern.
Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung meine Lieferbedingungen an.

 

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